Digitalisierungs-Check
Zwei Fragen entscheiden, ob KI sich für Ihre Kanzlei lohnt: Wie viel Zeit geht heute in Arbeit, die eine Maschine tragen kann, und wie tragfähig ist der KI-Einsatz, der bei Ihnen ohnehin schon läuft.
Wie diese Zahl entsteht
Der Check misst nicht, er schätzt. Damit die Schätzung nachvollziehbar bleibt, steht das gesamte Modell hier offen. Sämtliche Prozentsätze sind begründete Annahmen aus dem Funktionsumfang von SentaLaw, bewusst konservativ gewählt. Wir ersetzen sie durch gemessene Werte, sobald wir welche haben.
- Aus Ihren Angaben in der Zeitfrage wird je Tätigkeit ein Stundenwert gebildet (kaum = 0,5, bis 2 Std. = 1,25, 2 bis 5 Std. = 3,5, mehr als 5 Std. = 7,0 Stunden pro Woche). Die oberste Stufe ist bewusst niedrig angesetzt, weil sie nach oben offen ist.
- Der Wochenwert wird mit 4,33 auf den Monat gerechnet.
- Je Tätigkeit wird ein Entlastungsanteil angesetzt: Sachverhalt 25 %, Dokumentenprüfung 30 %, Schriftsätze 25 %, Fristen 40 %, Kommunikation 20 %, Recherche 25 %, Abrechnung 35 %. Über alle Tätigkeiten gemittelt sind das knapp 29 %, also deutlich weniger als die Hälfte.
- Ein Größenfaktor bildet ab, welcher Anteil davon tatsächlich gehoben wird. Er steigt zur kleinen Einheit hin (1,15 bei der Einzelkanzlei bis 0,90 ab 25 Berufsträgern), weil dort keine Hilfskraft die maschinell tragbare Arbeit abnimmt und die Einführung eine Entscheidung statt eines Projekts ist.
- Zwei Obergrenzen begrenzen das Ergebnis. Erstens kann nicht mehr herauskommen, als bei Ihrer Zahl neuer Mandate anfällt (3 Stunden maschinell tragbarer Arbeit über die Laufzeit einer Akte). Zweitens schreiben wir keiner Kanzlei mehr als ein Viertel eines Arbeitsmonats gut, also höchstens 42 Stunden. Alles darüber wäre eine Behauptung, die wir nicht belegen könnten.
- Ausgegeben wird eine Spanne von 25 % um diesen Wert, gerundet auf ganze Stunden. Ein Punktwert wäre genauer, als das Verfahren es hergibt.
Wo diese Zeit liegt
- Sachverhalt erfassen und strukturieren
- Maschinell tragbar: Aufnahme, Strukturierung, Chronologie und Beteiligte entstehen maschinell aus den Unterlagen. Bleibt bei Ihnen: Bewertung, Nachfragen und das Gespräch mit dem Mandanten.
- Eingehende Dokumente prüfen
- Maschinell tragbar: Erstdurchsicht, Auffälligkeiten und die zugehörigen Fundstellen. Bleibt bei Ihnen: Die rechtliche Würdigung und die Entscheidung, was daraus folgt.
- Schriftsätze und Schreiben entwerfen
- Maschinell tragbar: Rohentwurf, Rubrum, Gliederung und die wiederkehrenden Teile. Bleibt bei Ihnen: Argumentation, Taktik und die Verantwortung für den Text.
- Fristen erfassen, notieren, kontrollieren
- Maschinell tragbar: Erkennen der Frist im Dokument, Berechnung, Vorfrist und Kalendereintrag. Bleibt bei Ihnen: Die Kontrolle. Sie bleibt anwaltliche Pflicht und wird es bleiben.
- Mandantenkommunikation
- Maschinell tragbar: Sachstandsmeldungen, Nachforderung fehlender Unterlagen, Terminabstimmung. Bleibt bei Ihnen: Beratungsgespräche und alles, was Konflikte klärt.
- Recherche
- Maschinell tragbar: Einstieg, Normtext im geltenden Stand und die Suche nach Fundstellen. Bleibt bei Ihnen: Die Prüfung jeder Fundstelle am Volltext, ohne Ausnahme.
- Abrechnung
- Maschinell tragbar: Berechnung nach RVG und GKG, Kostennote, Kostenfestsetzungsantrag. Bleibt bei Ihnen: Die Entscheidung, was angesetzt wird, und die Verhandlung darüber.
Diese Auswertung ist eine Einordnung auf Grundlage Ihrer eigenen Angaben und ersetzt keine rechtliche Prüfung. Ein Vergleich mit anderen Kanzleien erscheint hier, sobald genügend Antworten je Größenklasse vorliegen. Bis dahin zeigen wir lieber keine Zahl als eine, die auf zu wenigen Angaben beruht.