KI in der Kanzlei: Datenschutz, Verschwiegenheit, Serverstandort
Sicherheit und Transparenz: wo Ihre Daten liegen, wer sie verarbeitet und was vertraglich gilt. Alle Angaben dieser Seite sind unter Hosting und Datenverarbeitung einzeln belegt.
(Fast) alles auf eigenen Servern
Bis auf eine LLM-Verbindung (siehe unten) laufen alle Funktionen von SentaLaw auf eigenen Servern in Deutschland, gespeichert und verarbeitet wird ausschließlich dort. Dadurch sind keine weiteren Subunternehmer beteiligt, lediglich der deutsche Server-Anbieter Hetzner und ein LLM-Anbieter.
KI mit strengem Vertrag
Der Serverstandort entscheidet nicht
Der US Cloud Act knüpft an die Kontrolle über die Daten an, nicht an den Ort der Festplatte. Untersteht der Anbieter oder sein Hoster amerikanischem Recht, kann eine US-Behörde die Herausgabe verlangen, auch wenn der Server in Frankfurt steht. Ein Rechenzentrum in Europa allein ändert daran nichts.
Jede Funktion holt einen Dritten dazu
Die zweite Ansicht beschreibt eine verbreitete Bauform, keinen bestimmten Anbieter. Welche Unterauftragnehmer eingesetzt werden, muss nach Art. 28 Abs. 2 DSGVO jeder offenlegen. Fragen Sie danach, auch bei uns.
Drei Fragen an jeden Anbieter
Sie müssen uns nichts glauben. Diese drei Fragen lassen sich jedem Anbieter stellen, und die Antworten lassen sich nachprüfen.
- Wie viele Unterauftragnehmer sind es, namentlich?Die vollständige Liste steht Ihnen nach Art. 28 Abs. 2 DSGVO zu. Unsere sind zwei: Hetzner für das Hosting in Deutschland und ein KI-Anbieter mit Verarbeitung in Europa.
- Welchem Recht untersteht das Unternehmen hinter dem Server?Nicht wo der Server steht, sondern wer über ihn bestimmt. Unsere Server betreibt Hetzner in Deutschland, hinter SentaLaw steht die SentaNova Development GmbH mit Sitz in Deutschland.
- Liegt eine Verpflichtung nach § 43e Abs. 3 BRAO vor?In Textform und mit ausdrücklichem Hinweis auf die Strafbarkeit nach § 203 StGB. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ersetzt diese Verpflichtung nicht.
Transparenz ist die Grundlage
Als Kanzlei tragen Sie Verantwortung für das, was Mandanten Ihnen anvertrauen. Deshalb sorgen wir für höchste Datensicherheit und legen vollständig offen, wo Ihre Daten verschlüsselt liegen und wer sie verarbeitet: eigene Server in Deutschland, ein deutscher Hosting-Anbieter, ein LLM-Anbieter mit Verarbeitung in Europa und strengster Zero-Data-Retention-Vereinbarung. Keine weitere Kette von Subunternehmern, keine versteckten Dienste.
Die Zusammenarbeit mit dem LLM-Anbieter ist vertraglich eng gefasst: Ihre Eingaben werden lediglich für die Formulierung der Antwort verarbeitet, danach nicht gespeichert und niemals für das Training von Modellen verwendet. Der Anbieter bestätigt ausdrücklich die Kenntnisnahme der Konsequenzen (Freiheitsstrafe / Geldstrafe) des § 203 StGB.
SentaLaw ist DSGVO-konform aufgebaut, mit Auftragsverarbeitungsvertrag, und für den Einsatz unter den Vorgaben der BRAO ausgelegt.
Warum Pseudonymisierung nicht die Antwort ist
Ein verbreiteter Weg lautet: Namen vor dem Versand aus dem Dokument entfernen, dann sei die Weitergabe an eine externe KI unbedenklich. Dieser Weg trägt nicht weit genug, aus drei Gründen.
Was stattdessen trägt
Pseudonymisierung ist damit nicht wertlos. Sie ist die richtige Notmaßnahme dort, wo keine dieser beiden Zusagen vorliegt, etwa bei einem frei zugänglichen Chatbot. Sie ist nur kein Ersatz für den Vertrag. Weil beide Zusagen bei uns vorliegen, muss Ihr Dokument vor der Verarbeitung nicht geschärzt werden, und die Antwort kennt den vollständigen Fall.